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Aus den Statuten:
Art. 2: Der Verein bezweckt im allgemeinen die
Wahrung und Förderung der Interessen des Handwerker- und Gewerbestandes
auf privatwirtschaftlicher Grundlage.
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.... und im besonderen:
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Stellungnahmen zu allen wirtschaftlichen
Tagesfragen soweit sie den selbständigen Mittelstand betreffen |
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Abhaltung regelmässiger Zusammenkünfte der Mitglieder zur
Anhörung von Vorträgen und Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten
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Wahrung der Interessen der ortsansässigen Gewerbebetriebe,
insbesondere bei Vergebung von Arbeiten oder Wareneinkäufen durch die
öffentliche Hand
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Pflege der Geselligkeit und Kollegialität
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